AssCompact suche
Home
Assekuranz
3. Juli 2023
Hinweisgeberschutzgesetz für Beratung nutzen

1 / 2

Hinweisgeberschutzgesetz für Beratung nutzen

Ab jetzt müssen größere Unternehmen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen, kleinere bis zum Jahresende. Welche Möglichkeiten bietet dies Versicherungsmaklern? Nachgefragt bei Matthias Haamann, Underwriter Special Risks bei Hiscox Deutschland.

Interview mit Matthias Haamann, Underwriter Special Risks bei Hiscox Deutschland
Herr Haamann, das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz musste im Gesetzgebungsverfahren eine Extra-Runde drehen. Der Bundesrat ist dem Regierungsentwurf nicht gefolgt und es kam zu Änderungen. Hat sich aus Ihrer Sicht noch einmal viel geändert?

Nein, denn der Vermittlungsausschuss hat nur wenige Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen. Unternehmen sind nun nicht mehr dazu verpflichtet, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen. Es wird diesen lediglich vorgegeben, dass auch anonym eingehende Meldungen bearbeitet werden sollten. Weitere wesentliche Anpassungen sind die Beschränkung auf den beruflichen Kontext sowie die Reduzierung des maximal angedrohten Bußgelds von 100.000 auf 50.000 Euro.

Welche Unternehmen müssen nun im Rahmen des neuen Gesetzes handeln?

Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitenden sind von dem Gesetz betroffen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Hinweisgeberschutzgesetz eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 vor, aber Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes bereits seit 02.07.2023 erfüllen, also sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Gesetzgeber hat den Kreis der sogenannten Beschäftigungsgeber sehr weit gefasst, weshalb das Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur Unternehmen betrifft, sondern beispielsweise auch Vereine, Behörden, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen.

Sie bieten eine Compliance-Versicherung an, die die Umsetzung der Gesetzesvorgaben adressiert. Wie sieht das Produkt aus?

Das Produkt ist eine Art Assistance-Versicherung. Wir nehmen dem Kunden die Ermittlungen beim Eingang eines Hinweises ab. Wird die Deckung ausgelöst, wird unser exklusiver Dienstleister Control Risks aktiv, der die Ermittlungen durchführt. Also Befragungen, Überprüfen von Gesprächsverläufen, Nachvollziehen von Geldflüssen – was auch immer erforderlich ist. Der Service geht vom Krisenmanagement über Forensik bis hin zu Interviews. Unternehmen verfügen in der Regel nicht über die notwendigen internen Ressourcen, um solche Ermittlungen durchzuführen.

Im Rahmen unserer Compliance-Versicherung erhält das Unternehmen am Ende der Untersuchungen einen Bericht mit entsprechenden Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen. Was es daraus macht, muss es selbst entscheiden. Wir zahlen die Kosten des Dienstleisters für bis zu 60 Kalendertage. Die Leistung ist nicht nur auf den Fall von Whistleblowern festgelegt, sondern sie greift beispielsweise auch, wenn die Geschäftsleitung selbst Verfehlungen feststellt oder einen Korruptionsverdacht hat, etwa weil Medien darüber berichten.

 
Ein Interview mit
Matthias Haamann